#BANK
Die Sektion #BANK vereint Kreditinstitute, die entgeltliche Dienstleistungen für den Zahlungs-, Kredit- und Kapitalverkehr anbieten.
In Deutschland ist ein Kreditinstitut gesetzlich in § 1 Kreditwesengesetz (KWG) definiert. Demnach ist eine Bank ein kaufmännisches Unternehmen, das Bankgeschäfte betreibt. Nach § 39 KWG dürfen die Bezeichnung „Bank“ nur die Unternehmen führen, die eine Banklizenz besitzen.
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