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#BANK

Die Sektion #BANK vereint Kreditinstitute, die entgeltliche Dienstleistungen für den Zahlungs-, Kredit- und Kapitalverkehr anbieten. 

In Deutschland ist ein Kreditinstitut gesetzlich in § 1 Kreditwesengesetz (KWG) definiert. Demnach ist eine Bank ein kaufmännisches Unternehmen, das Bankgeschäfte betreibt. Nach § 39 KWG dürfen die Bezeichnung „Bank“ nur die Unternehmen führen, die eine Banklizenz besitzen. 

Das Bewertungsportal BankingCheck listet aktuell 10 Kategorien in der Sektion #BANK.