Die Antragstellung zur Versicherung meines PKW, der zur Zeit abgemeldet ist ( Winterschlaf ) und von der bisherigen Versicherung zur Neuversicherung freigegeben wurde ( also von mir zum 14. April 2016 gekündigt wurde) und für die Wiederanmeldung bei der Zulassungsstelle eine eVb benötigt, hat sich als unüberwindbares Problem herausgestellt. Nach inzwischen 3 !! Anläufen eines Versicherungsantrages weil Versicherungsbeginn z.B. 02.05 2016 nicht mit dem geplanten Anmeldetermin 02.05.2016 harmonisierte, wurde ich jedes mal aufgefordert einen neunen Antrag zu stellen.
Inzwischen habe ich aufgegeben. Ihre Software ist eine Katastrophe !!
Die Antragstellung zur Versicherung meines PKW, der zur Zeit abgemeldet ist ( Winterschlaf ) und von der bisherigen Versicherung zur Neuversicherung freigegeben wurde ( also von mir zum 14. April 2016 gekündigt wurde) und für die Wiederanmeldung bei der Zulassungsstelle eine eVb benötigt, hat sich als unüberwindbares Problem herausgestellt. Nach inzwischen 3 !! Anläufen eines Versicherungsantrages weil Versicherungsbeginn z.B. 02.05 2016 nicht mit dem geplanten Anmeldetermin 02.05.2016 harmonisierte, wurde ich jedes mal aufgefordert einen neunen Antrag zu stellen.
Inzwischen habe ich aufgegeben. Ihre Software ist eine Katastrophe !!
Wollte eine EVB Nummer beantragen für einen Neuwagenzulassung. Ich sollte das Erstzulassungsdatum eingeben, das Fahrzeug wird allerdings erst in ein paar Tagen zum ersten Mal zugelassen.Konnte den Antrag dadurch nicht gleich abschließen. Gab dann einfach das aktuelle Datum ein, dann ging es weiter zum Abschluss. Ist aber nicht so korrekt! Ansonsten bin ich sehr zufrieden mit der R+V 24.
Wollte eine EVB Nummer beantragen für einen Neuwagenzulassung. Ich sollte das Erstzulassungsdatum eingeben, das Fahrzeug wird allerdings erst in ein paar Tagen zum ersten Mal zugelassen.Konnte den Antrag dadurch nicht gleich abschließen. Gab dann einfach das aktuelle Datum ein, dann ging es weiter zum Abschluss. Ist aber nicht so korrekt! Ansonsten bin ich sehr zufrieden mit der R+V 24.