Ich bin der Meinung, dass Ihre Strukturierung der Fahrzeugauswahl nicht der § 26 (1) FZV entspricht. Es gehören ausser Kleinkraftrad, Fahrrad mit Hilfsmotor auch noch Leichtkraftfahrzeug (max. 350kg) dazu. Bitte korrigieren Sie ggf. Ihre Site.
mfg
Ich bin der Meinung, dass Ihre Strukturierung der Fahrzeugauswahl nicht der § 26 (1) FZV entspricht. Es gehören ausser Kleinkraftrad, Fahrrad mit Hilfsmotor auch noch Leichtkraftfahrzeug (max. 350kg) dazu. Bitte korrigieren Sie ggf. Ihre Site.
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