Die Frage nach der Zufriedenheit mit dem neuen Vertragspartner sollte nicht vor Wirksamkeit des neuen Vertrages, sondern erst einen Monat nach Ablauf des Vertrages gestellt werden. Somit erhöht sich die Aussagekraft der Kundenzufriedenheit um ein erhebliches Mass.
Die Frage nach der Zufriedenheit mit dem neuen Vertragspartner sollte nicht vor Wirksamkeit des neuen Vertrages, sondern erst einen Monat nach Ablauf des Vertrages gestellt werden. Somit erhöht sich die Aussagekraft der Kundenzufriedenheit um ein erhebliches Mass.