Angebote mit abgestuften Leistungen werden als günstig beurteilt; Abwicklung im Falle der Inanspruchnahme kann nicht beurteilt werden, da erfreulicherweise bisher nicht erforderlich . . .
Angebote mit abgestuften Leistungen werden als günstig beurteilt; Abwicklung im Falle der Inanspruchnahme kann nicht beurteilt werden, da erfreulicherweise bisher nicht erforderlich . . .