Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe die Wohnung aus der Zwangsversteigerung erworben. Der Grundversorger ist Stadtwerke ***.
Bei wem mein Vorgänger seinen Strom bezogen hat weiß ich nicht. Der Zählerstand am 01.06.2013 war ***,6 KWh
Die Zähler Nr: ***4 bitte teilen Sie mir mit ob ich die Versorgung erst beim Grundversorger anmelden muß,und dann wechseln kann ??
Telefonisch nur Anrufbeantworter.
MfG ***
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe die Wohnung aus der Zwangsversteigerung erworben. Der Grundversorger ist Stadtwerke ***.
Bei wem mein Vorgänger seinen Strom bezogen hat weiß ich nicht. Der Zählerstand am 01.06.2013 war ***,6 KWh
Die Zähler Nr: ***4 bitte teilen Sie mir mit ob ich die Versorgung erst beim Grundversorger anmelden muß,und dann wechseln kann ??
Telefonisch nur Anrufbeantworter.
MfG ***