werte Damen und Herren,
vieleicht wäre der Hinweis in ihrem Wechselformular, daß bei einer außerordentlichen Kündigung wegen Preiserhöhung, der Kunde bei seinem Stromanbieter in Schriftform selbst kündigen muß,da der neue Stromanbieter dies aus juristischem Grund nicht darf.
mfg.
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werte Damen und Herren,
vieleicht wäre der Hinweis in ihrem Wechselformular, daß bei einer außerordentlichen Kündigung wegen Preiserhöhung, der Kunde bei seinem Stromanbieter in Schriftform selbst kündigen muß,da der neue Stromanbieter dies aus juristischem Grund nicht darf.
mfg.
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