Alles OK, soweit dies 4 Tage nach Auftragsvergabe beurteilt werden kann. Ein endgültiges Urteil kann ich mir aber eigentlich erst erlauben, wenn das erste Vertragsjahr komplett vorbei und abgerechnet ist.
Alles OK, soweit dies 4 Tage nach Auftragsvergabe beurteilt werden kann. Ein endgültiges Urteil kann ich mir aber eigentlich erst erlauben, wenn das erste Vertragsjahr komplett vorbei und abgerechnet ist.