Die Schadenabwicklung bei einem Wasserschaden war unbefrideigend und zog sich über 3 Monate hin.
Nach Auftreten eines 2. Wasserschadens, technisch völlig unabhängig vom ersten, erhielten wir zunächst das Angebit einer Vertragsänderung (erheblich teurer). Nachdem wir das Angebot angenommen hatten erfolgte seitens des Unternehmens die Nachricht von der Beendigung des Vertragsverhältnisses, auf Grund der Möglichkeit des Sonderkündigungsrechts.
Wir haben sofort widersprochen.,
Die Schadenabwicklung bei einem Wasserschaden war unbefrideigend und zog sich über 3 Monate hin.
Nach Auftreten eines 2. Wasserschadens, technisch völlig unabhängig vom ersten, erhielten wir zunächst das Angebit einer Vertragsänderung (erheblich teurer). Nachdem wir das Angebot angenommen hatten erfolgte seitens des Unternehmens die Nachricht von der Beendigung des Vertragsverhältnisses, auf Grund der Möglichkeit des Sonderkündigungsrechts.
Wir haben sofort widersprochen.,