Der Grund meiner Bewertung ist die meiner Meinung nach fehlende bzw nicht ausreichende Überprüfung des Schadenvorfalls.
Nach § 833 BGB muss der Hundehalter im Falle einer Teilschuld einen Teil der Haftung übernehmen. Das wurde allerdings in meinem Fall trotz detaillierter Beschreibung des Schadenvorfalls (mit Teilschuld der Geschädigte) nicht berücksichtigt.
Der Grund meiner Bewertung ist die meiner Meinung nach fehlende bzw nicht ausreichende Überprüfung des Schadenvorfalls.
Nach § 833 BGB muss der Hundehalter im Falle einer Teilschuld einen Teil der Haftung übernehmen. Das wurde allerdings in meinem Fall trotz detaillierter Beschreibung des Schadenvorfalls (mit Teilschuld der Geschädigte) nicht berücksichtigt.