Das dem Partner genauso Auskünfte am Telefon gegeben werden wie dem Antragsteller, sofern der Mitantragsteller bei dem Besuch des Vermittlers zugegen war.
Das dem Partner genauso Auskünfte am Telefon gegeben werden wie dem Antragsteller, sofern der Mitantragsteller bei dem Besuch des Vermittlers zugegen war.