Bei der Weiterleitung des Angebots des Versicherungsunternehmens kam es zu einer Verwechslung zwischen Jahres- und Halbjahresbeitrag, wodurch der zunächst in Aussicht genommene Anbieter günstiger erschien. Dies war dem Versicherungsfachmann unterlaufen und zunächst nicht aufgefallen, konnte jedoch anschließend ohne Rechtsfolgen storniert werden. Abschließend erfolgte der Abschluss beim mitbewerbenden Anbieter dann reibungslos.
Bei der Weiterleitung des Angebots des Versicherungsunternehmens kam es zu einer Verwechslung zwischen Jahres- und Halbjahresbeitrag, wodurch der zunächst in Aussicht genommene Anbieter günstiger erschien. Dies war dem Versicherungsfachmann unterlaufen und zunächst nicht aufgefallen, konnte jedoch anschließend ohne Rechtsfolgen storniert werden. Abschließend erfolgte der Abschluss beim mitbewerbenden Anbieter dann reibungslos.