Versicherung wurde bereits mehrfach abgeschlossen und auch schon bei einem Todesfall in Anspruch genommen. Die Festlegung der Selbstbeteiligung konnte nicht ganz nachvollzogen werden. Die Abwicklung war sonst zufriedenstellend.
Versicherung wurde bereits mehrfach abgeschlossen und auch schon bei einem Todesfall in Anspruch genommen. Die Festlegung der Selbstbeteiligung konnte nicht ganz nachvollzogen werden. Die Abwicklung war sonst zufriedenstellend.