Ich bin entsetzt über das Fangangebot, auf das ich hereingefallen bin. Über ein Vergleichsportal mit einer besonders günstigen Prämie zu werben ist Fangangebot, wenn sich hinterher herausstellt, dass diese Prämie nur angeboten werden kann, wenn eine zweite Versicherung bei der DEVK abgeschlossen wird. Das ist wettbewerbswidrig, wenn man als künftiger Versicherungsnehmer im Angebot nicht darauf hingewiesen wird, sondern erst im Vertrag.
Ich bin entsetzt über das Fangangebot, auf das ich hereingefallen bin. Über ein Vergleichsportal mit einer besonders günstigen Prämie zu werben ist Fangangebot, wenn sich hinterher herausstellt, dass diese Prämie nur angeboten werden kann, wenn eine zweite Versicherung bei der DEVK abgeschlossen wird. Das ist wettbewerbswidrig, wenn man als künftiger Versicherungsnehmer im Angebot nicht darauf hingewiesen wird, sondern erst im Vertrag.