Bislang waren meine Erfahrungen ganz überwiegend positiv. Die zur Verfügung gestellten Informationsmaterialien über die einzelnen Investitionsobjekte waren aus meiner Sicht ausreichend.
Mal was anderes, was ich als störend empfinde, in der sofortige Abzug der Kapitalertragssteuer. Ich will nicht die Steuer umgehen, in der Erklaerung führe ich es selbstverstaendlich auf. Aber, ist dies gesetzlich zwingend vorgesehen, der Vorabzug ? Habe Darlehen an Wohnungsgenossenschaften vergeben, da wird zunaechst nichts einbehalten.
mfG
Bislang waren meine Erfahrungen ganz überwiegend positiv. Die zur Verfügung gestellten Informationsmaterialien über die einzelnen Investitionsobjekte waren aus meiner Sicht ausreichend.
Mal was anderes, was ich als störend empfinde, in der sofortige Abzug der Kapitalertragssteuer. Ich will nicht die Steuer umgehen, in der Erklaerung führe ich es selbstverstaendlich auf. Aber, ist dies gesetzlich zwingend vorgesehen, der Vorabzug ? Habe Darlehen an Wohnungsgenossenschaften vergeben, da wird zunaechst nichts einbehalten.
mfG