Mit dem Rückwärtigen Schutz ist die ARAG wohl der einzige versicherer, dem jemand hilft wenn es schon zu spät ist. Man sollte bei der Klausel Vorsatz-Straftat nochmal deutich machen, das dies nicht bei einem Bußgeldverfahren gültig ist (so jedenfalls die Hotline) und auch hier bei vorwurf einer Vorsatztat der Rechtsschutz besteht, das konnte ich vorher nicht unterscheiden.
Mit dem Rückwärtigen Schutz ist die ARAG wohl der einzige versicherer, dem jemand hilft wenn es schon zu spät ist. Man sollte bei der Klausel Vorsatz-Straftat nochmal deutich machen, das dies nicht bei einem Bußgeldverfahren gültig ist (so jedenfalls die Hotline) und auch hier bei vorwurf einer Vorsatztat der Rechtsschutz besteht, das konnte ich vorher nicht unterscheiden.