Unklar blieb, warum der Antragsteller ohne weiteren finanziellen Vorteil für ihn auch Vertragslaufzeiten von zwei oder drei Jahren wählen kann, wenn sich ebenfalls der einjährige Vertrag ohne fristgerechte Kündigung stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr verlängert.
Unklar blieb, warum der Antragsteller ohne weiteren finanziellen Vorteil für ihn auch Vertragslaufzeiten von zwei oder drei Jahren wählen kann, wenn sich ebenfalls der einjährige Vertrag ohne fristgerechte Kündigung stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr verlängert.