Die wichtigsten Fakten zum SEPA - Einheitlicher Euro Zahlungsverkehrsraum
Seit Wochen können wir es in den Nachrichten sehen, lesen und hören. Dort heißt es, dass eine nationale SEPA-Einführung zum 1. Februar 2014 stattfindet. Der ein oder andere kann hiermit jedoch leider wenig anfangen, geschweige weiß er was das für ihn bedeute und noch weniger worauf er in Zukunft achten muss.
Was ist SEPA?
SEPA ist die Abkürzung für Single Euro Payments Area (dt. einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum). Dieser besteht aus 33 europäischen Ländern - neben Deutschland und den weiteren 27 EU-Ländern auch Island, Liechtenstein, Norwegen, Monaco und die Schweiz. Zum 1. Februar 2014 wird das SEPA-Zahlungsverfahren, welches bisher für den bargeldlosen Zahlungsverkehr von einem Euroland zum anderen genutzt wurde, nun auch für den deutsch-deutschen bargeldlosen Zahlungsraum angewendet und löst das bisherigen inländischen Lastschriften und Überweisungen durch SEPA-Produkte ab.
Was wird für eine SEPA-Überweisung benötigt?
Für eine SEPA-Überweisung wird die internationale Bankkontonummer - kurz IBAN (International Bank Account Number) - genutzt, welche in Deutschland aus 22 Stellen besteht. Zusammengesetzt ist diese aus einem zweistelligen Länderkennzeichen, einer zweistelligen Prüfziffer, der Bankleitzahl und der Kontonummer. Der offizielle Start ist zwar schon zum Februar nächsten Jahres, jedoch können VerbraucherInnen noch bis 1.02.2016 Zahlungsaufträge in gewohnter Form mit der Angabe der Kontonummer und Bankleitzahl an ihre Banken und Sparkassen ausgeben, welche diese dann sicher und kostenlos in die IBAN konvertieren. | ||
BIC für grenzüberschreitende SEPA-Zahlungen
Ganz so barrierefrei sind die grenzüberschreitenden Zahlungen leider jedoch noch nicht. Bis zum 1. Februar 2016 muss zusätzlich zur IBAN auch weiterhin der BIC (Business Identifier Code) angegeben werden. Dies ist ein international standardisierter Bank-Code, der mit der deutschen Bankleitzahl verglichen werden kann und den Zahlungsdienstleister weltweit eindeutig identifiziert.
Was passiert mit den Daueraufträgen und Lastschriften?
Daueraufträge, die die VerbraucherInnen bisher in ihrem Bank-Account eingerichtet haben, bleiben weiterhin bestehen und werden durch die kontoführenden Kreditinstitute umgestellt.
Bei den Laschriften bedarf es allerdings mehr Vorbereitung. Nach aktueller Gesetzeslage gelten innerdeutsche Lastschriftgenehmigungen nicht für das SEPA-Verfahren. Die notwendigen Mandate müssen erneut eingeholt werden. Bei Neuverträgen mit Lastschriftzahlung wird Sie der Zahlungsempfänger um ein SEPA-Lastschriftmandat bitten. Das SEPA-Lastschriftmandat ermächtigt den Zahlungsempfänger, den fälligen Betrag von Ihrem Konto einzuziehen. Zusätzlich wird Ihre Bank/Sparkasse zur Einlösung der Lastschrift angewiesen.
Wie beim bisherigen Lastschrift-Verfahren können Sie auch die SEPA-Lastschrift 8 Wochen lang bei Ihrer Bank zurückgeben. Mit der SEPA-Lastschrift weitet sich sich dieses Recht auf 13 Monate aus, sollte es sich um eine unberechtigt eingezogene Lastschrift handeln. Der Einziehende muss in diesem Fall nachweisen, dass er ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat erworben hatte, dass Ihn zum Einzug berechtigte, ansonsten bekommen Sie Ihr Geld zurück.
Welche Vorteile ergeben sich für Privatkunden durch SEPA?
- schnellere und einheitliche Zahlungen innerhalb Europas
- homogener Rechtsrahmen für den Zahlungsverkehr innerhalb des SEPA-Raums
- höhere Transparenz bei Lastschriftbelastungen durch die eindeutigen Mandatsnummern und Gläubiger-Identifiationsnummern.
- besserer Schutz vor unzulässigen Lastschriften
(bis zu 13 Monaten) - Mehr Sicherheit durch Sperren einzelner Lastschriften oder bestimmter Gläubiger.
- europaweite Kontowahl
- kürzere Überweisungslaufzeiten
Fazit:
Aus Sicht des Verbrauchers vereinfacht es den europaweiten Zahlverkehr und reduziert teure Überweisungskosten. Verbraucher haben nun die Möglichkeit ihren gesamten Euro-Zahlungsverkehr über ein Konto bei einer beliebigen Bank in ganz Europa abwickeln. Als Folge dessen erhöht den Wettbewerb unter den Banken, wodurch sich für den Verbraucher ein qualitativ verbessertes Leistungsangebot über die Basisleistungen von SEPA hinaus in Form von Zusatzservices herausstellen könnte. Zudem erhöht sich, wie oben beschrieben, die Möglichkeit unzulässige Lastschriften bis zu 13 Monate (statt bisher 8) nach dem Einzug zurück zu transferieren.
Fraglich ist allerdings wie hoch die Zahl von fehlerhaften SEPA-Überweisungen zukünftig sein wird. Eine IBAN kann im schlechtesten Fall bis zu 32 Stellen umfassen. Um SEPA-Überweisungen schneller zum Empfänger zu befördern, vereinfachten die Banken ihr Prüfverfahren. So könnte es unter Umständen schwierig sein, die getätigte Überweisung zurück zu erhalten, sollte es sich trotzdem um eine gültige IBAN eines anderen Empfängers handeln.
Quelle: Deutsche Bundesbank Eurosystem
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