Carl Johann Freudenberg gründete 1874 einen Krankenkassenverein für die Mitarbeiter des Unternehmens Freudenberg, aus dem sich später die BKK Freudenberg entwickelte. Seit der Verabschiedung des Krankenversicherungsgesetzes am 1. Dezember 1884 ist der Krankenkassenverein eine gesetzliche Krankenkasse.
Eine Mitgliedschaft bei der BKK Freudenberg ist möglich, wenn Kunden in folgenden Bundesländern wohnen oder beschäftigt sind: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen.
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1337
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Details | |
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Typ | GKV |
Höhe der Einlagensicherung | Nicht vorhanden |
Land der Einlagensicherung | nicht vorhanden |
Beschreibung Einlagensicherung | nicht vorhanden |
Einlagensicherungssystem | nicht vorhanden |
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