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Versicherungskammer Bayern | Bewertungen & Erfahrungen

Es sind zu dieser Bank 4283 Bewertungen vorhanden

Service, Beratung & Support
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Gesamtbewertung5.0
07.02.2024 | 10:40 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
einfach, praktisch und schnell
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Gesamtbewertung5.0
03.02.2024 | 09:54 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
einfach und schnell
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Gesamtbewertung5.0
02.02.2024 | 08:41 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Alles ok
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Service, Beratung & Support
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Gesamtbewertung5.0
02.02.2024 | 08:00 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Abschluss war unkompliziert und schnell
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Service, Beratung & Support
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Gesamtbewertung5.0
01.02.2024 | 18:08 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Wir waren und sind bisher immer sehr zufrieden mit der Versicherungskammer Bayern.
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Service, Beratung & Support
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Gesamtbewertung5.0
31.01.2024 | 10:19 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Einfache und schnelle Eingabe
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Gesamtbewertung1.0
10.04.2023 | 13:23 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Eigentlich hatte ich gehofft, die Sache mit der VKB mit Schadensnummer *** sei nun beendet. Aber leider durchschaut man erst nach und nach alles. So wurde der Zeitwert des KFZ um einige *** niedriger durch den von Ihr bestellten Gutachter angesetzt als der Reparaturumfang und ich dachte bei meinem letzten Gespräch mit der Sachbearbeiterin, dass mein 84jähriger Vater, der der Halter des Fahrzeugs ist, die Reparaturkosten erstattet bekommt. Dies gibt natürlich der VKB die Möglichkeit, nur die Differenz des Zeitwerts zwischen, vor und nach dem Schaden erstatten zu müssen, was 1/3 der Reparaturkosten entspricht, vorteilhaft für die VKB. In KFZ-Portalen habe ich jedoch gesehen, dass das Auto meines Vaters mit dem derzeitigen Kilometerstand mit *** über den veranschlagten Zeitwert vor dem Unfall gehandelt wird und dazu würde ich jeden VKB Mitarbeiter einladen, das mal selbst zu recherchieren. Auch eingeforderte Verzugszinsen wurden bisher nicht berücksichtigt. Und ebenfalls nur auf Nachfrage wurde mir bestätigt, dass die *** -Regel gilt. Von alleine kommt von der VKB nichts. Ich muss alles selbst herausfinden. So kann man auch Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall bei einem wirtschaftlichen Totalschaden geltend machen, wobei auch die Bearbeitungszeit eine Rolle spielt. Aber schon zu Beginn hatte sich die VKB nicht bei mir gemeldet, obwohl eine Schadensnummer bei ihr intern vorlag. Ich musste selbst über den Zentralruf der Versicherer und die Polizei herausfinden, wo die Unfallverursacherin versichert ist. Ganz anders meine KFZ-Versicherung, die HUK, die für die Regulierung des Leitplankenschadens ganz selbstverständlich in Vorleistung gegangen ist und nun ebenfalls auf die Rückerstattung durch die VKB wartet. Das alles wirft kein gutes Licht auf die VKB, dennoch hoffe ich, dass sich diese Schadensangelegenheit jetzt nach einem halben Jahr des  Hinterherlaufens doch noch gütlich abschließen lässt und mein Vater eine angemessene Kompensation für den Schaden bekommt. Ich werde weiter berichten, wenn es etwas Neues gibt. Habt ihr ähnliche Erfahrungen? Dann postet sie doch auch hier. Würde mich sehr interessieren.
Eigentlich hatte ich gehofft, die Sache mit der VKB mit Schadensnummer *** sei nun beendet. Aber leider durchschaut man erst nach und nach alles. So wurde der Zeitwert des KFZ um einige *** niedriger durch den von Ihr bestellten Gutachter angesetzt als der Reparaturumfang und ich dachte bei meinem letzten Gespräch mit der Sachbearbeiterin, dass mein 84jähriger Vater, der der Halter des Fahrzeugs ist, die Reparaturkosten erstattet bekommt. Dies gibt natürlich der VKB die Möglichkeit, nur die Differenz des Zeitwerts zwischen, vor und nach dem Schaden erstatten zu müssen, was 1/3 der Reparaturkosten entspricht, vorteilhaft für die VKB. In KFZ-Portalen habe ich jedoch gesehen, dass das Auto meines Vaters mit dem derzeitigen Kilometerstand mit *** über den veranschlagten Zeitwert vor dem Unfall gehandelt wird und dazu würde ich jeden VKB Mitarbeiter einladen, das mal selbst zu recherchieren. Auch eingeforderte Verzugszinsen wurden bisher nicht berücksichtigt. Und ebenfalls nur auf Nachfrage wurde mir bestätigt, dass die *** -Regel gilt. Von alleine kommt von der VKB nichts. Ich muss alles selbst herausfinden. So kann man auch Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall bei einem wirtschaftlichen Totalschaden geltend machen, wobei auch die Bearbeitungszeit eine Rolle spielt. Aber schon zu Beginn hatte sich die VKB nicht bei mir gemeldet, obwohl eine Schadensnummer bei ihr intern vorlag. Ich musste selbst über den Zentralruf der Versicherer und die Polizei herausfinden, wo die Unfallverursacherin versichert ist. Ganz anders meine KFZ-Versicherung, die HUK, die für die Regulierung des Leitplankenschadens ganz selbstverständlich in Vorleistung gegangen ist und nun ebenfalls auf die Rückerstattung durch die VKB wartet. Das alles wirft kein gutes Licht auf die VKB, dennoch hoffe ich, dass sich diese Schadensangelegenheit jetzt nach einem halben Jahr des  Hinterherlaufens doch noch gütlich abschließen lässt und mein Vater eine angemessene Kompensation für den Schaden bekommt. Ich werde weiter berichten, wenn es etwas Neues gibt. Habt ihr ähnliche Erfahrungen? Dann postet sie doch auch hier. Würde mich sehr interessieren.
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05.04.2023 | 14:36 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Unfallschaden verursacht? Kräftig Werbung machen kann die ***(Versicherungskammer Bayern), aber wenn es ums Zahlen geht, sind sie nicht da. Na dann viel Spaß beim Warten. In meinem Fall unter der KRH *** musste ich nach 2 Wochen erst mal über den Zentralruf herausfinden, wo die Versicherte gemeldet war...und das obwohl der von ihr verursachte Schaden polizeilich aufgenommen wurde und sie als Verursacherin geführt und mit einem Bußgeld belegt wurde. Seit einem halben Jahr renne ich da hinterher mit dem letzten Schreiben vom 22.3.23 und der Bußgeldbescheid ist auch inzwischen rechtskräftig. Nach meinem 1. Schreiben auf einem anderen Bewertungsportal hat sich dann doch jemand von der VKB gemeldet. Die interne Überprüfung ergab das lt. Polizeibericht die Versicherungsnehmerin der VKB den Unfall verschuldet hat. Telefonisch erhielt ich dann die Zusage das mir der Schaden vollumfänglich lt. Schadensgutachten ersetzt wird. Ja, leider war ich zu naiv dem Glauben zu schenken. Heute sind *** der Schadenssumme bei mir auf dem Konto eingegangen. Ein beliebtes Spiel von Versicherungen und bei der VKB wohl sehr beliebt wie auf anderen Portalen zu lesen ist. Also VKB nur zu empfehlen wenn man eine Rechtsschutz hat. Aber vielleicht ist das ja nur ein interner Fehler bei VKB dass man sich nicht Untereinander abspricht, mal sehen, ich halte euch auf dem Laufenden. Stand 5.4.23.
Unfallschaden verursacht? Kräftig Werbung machen kann die ***(Versicherungskammer Bayern), aber wenn es ums Zahlen geht, sind sie nicht da. Na dann viel Spaß beim Warten. In meinem Fall unter der KRH *** musste ich nach 2 Wochen erst mal über den Zentralruf herausfinden, wo die Versicherte gemeldet war...und das obwohl der von ihr verursachte Schaden polizeilich aufgenommen wurde und sie als Verursacherin geführt und mit einem Bußgeld belegt wurde. Seit einem halben Jahr renne ich da hinterher mit dem letzten Schreiben vom 22.3.23 und der Bußgeldbescheid ist auch inzwischen rechtskräftig. Nach meinem 1. Schreiben auf einem anderen Bewertungsportal hat sich dann doch jemand von der VKB gemeldet. Die interne Überprüfung ergab das lt. Polizeibericht die Versicherungsnehmerin der VKB den Unfall verschuldet hat. Telefonisch erhielt ich dann die Zusage das mir der Schaden vollumfänglich lt. Schadensgutachten ersetzt wird. Ja, leider war ich zu naiv dem Glauben zu schenken. Heute sind *** der Schadenssumme bei mir auf dem Konto eingegangen. Ein beliebtes Spiel von Versicherungen und bei der VKB wohl sehr beliebt wie auf anderen Portalen zu lesen ist. Also VKB nur zu empfehlen wenn man eine Rechtsschutz hat. Aber vielleicht ist das ja nur ein interner Fehler bei VKB dass man sich nicht Untereinander abspricht, mal sehen, ich halte euch auf dem Laufenden. Stand 5.4.23.
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22.03.2022 | 21:13 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Einfach und schnell wie immer.
Einfach und schnell wie immer.
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Ja