passt schon; vielleicht sollte man über das bisherige, abgelaufene Kennzeichen den Umfang der erforderlichen Eingaben reduzieren, wenn aus DSVGO-Gründen möglich ist.
passt schon; vielleicht sollte man über das bisherige, abgelaufene Kennzeichen den Umfang der erforderlichen Eingaben reduzieren, wenn aus DSVGO-Gründen möglich ist.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe bisher leider noch keine Antwort von der VKB bekommen, außer Iherer Bewertungs-Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen,
***
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe bisher leider noch keine Antwort von der VKB bekommen, außer Iherer Bewertungs-Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen,
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