Positiv:Die Bearbeitungszeit liegt unter der der Beihilfe !
Im letzten Antrag geht aus dem Bescheid nicht hervor, von wann er stammt (Fakt: 17./18.5.), wann er eingegangen ist bzw. die Bearbeitungszeit ist schwer nachzuvollziehen. Datiert ist der Bescheid mit 11.6. Poststempel:16.6. (ergo: 5 Tage Differenz!). Posteingang bei mir:17.6. Daher einen Punkt Abzug - oder ist/war der Poststreik Schuld?
Zahlungseingang war der 15.6.
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Im Allgemeinen schnelle Bearbeitung von Leistungsanträgen, im vorliegenden Fall so schnell, dass die Bearbeitung noch vor der Fälligkeit der Zahlung an den Arzt erfolgte, was angesichts der Höhe der Rechnung sehr hilfreich war.
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