Bei der Familienversicherung besteht nicht die Möglichkeit die anerkannte Behinderung eines Familienmitglieds über 28 Jahre anzugeben. Dies macht die Angabe eines falschen Geburtsdatums erforderlich, was nachträglich geändert werden muss. Auch den Behindertenausweis kann man beim Antrag nicht hochladen.
Bei der Familienversicherung besteht nicht die Möglichkeit die anerkannte Behinderung eines Familienmitglieds über 28 Jahre anzugeben. Dies macht die Angabe eines falschen Geburtsdatums erforderlich, was nachträglich geändert werden muss. Auch den Behindertenausweis kann man beim Antrag nicht hochladen.