Sehr geehrte Damen und Herren,
ich würde es gut finden, wenn Sie den Personenkreis mit der Berechtigung B ( Öffentlicher Dienst) klarer definieren. Ich, als kirchlicher Angestellter, musste erst telefonisch nachfragen, um sicherzugehen, dass diese Berechtigung auch für mich gilt.
Die Frage, ob ich Sie weiterempfehlen möchte, kann ich aufgrund fehlender Erfahrungen mit Ihnen nicht beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
***
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich würde es gut finden, wenn Sie den Personenkreis mit der Berechtigung B ( Öffentlicher Dienst) klarer definieren. Ich, als kirchlicher Angestellter, musste erst telefonisch nachfragen, um sicherzugehen, dass diese Berechtigung auch für mich gilt.
Die Frage, ob ich Sie weiterempfehlen möchte, kann ich aufgrund fehlender Erfahrungen mit Ihnen nicht beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
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